Energieaudit

Jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU) ist per Gesetz verpflichtet, seit dem 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nachzuweisen. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein, müssen die betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.

KMUs sind Unternehmen (unabhängig von der jeweiligen Branche oder dem Tätigkeitsbereich), in denen entweder 250 Vollzeitarbeitnehmer oder mehr beschäftigt sind oder einen Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro bzw. eine Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro haben.

Ausgenommen von dieser Vorgabe sind kommunale Betriebe und Einrichtungen, die überwiegend hoheitlich arbeiten, wie etwa Verwaltungen oder Gerichte.

Bei einem Energieaudit handelt es sich um ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in der Industrie oder einer Industrieanlage oder privater oder öffentlicher Dienstleistungen, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Durchführung eines Energieaudits stellt eine gesetzliche Pflicht dar, das BAFA fordert die Unternehmen also nicht eigens dazu auf.

Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

Vorteile

  • Energieeffizienzerhöhung

  • Energiekostenreduzierung

  • Steuerrückerstattung

  • CO2 Reduzierung

  • Verbesserung der Umweltbilanz

  • Energietransparenz

  • Erhöhung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit

  • Positives Marketingargument